Meine Praxis verfügt über sämtliche Zulassungen der gesetzlichen Krankenkassen. Um die Zulassung gewährleisten zu können, müssen vorgeschriebene Fortbildungen getätigt werden.
Welche Patienten zählen zu den Risikopatienten?
Nur Patienten, die unter Diabetes mellitus leiden, bekommen eine Heilmittelverordnung von deren Hausarzt verordnet.
Wenn Sie von der Zuzahlungsplicht nicht befreit sind, müssen Sie einen Eigenanteil von 10% der erbrachten Leistung selber zahlen. Den Rest der gesamten Behandlung werden dann von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Sie sind von der Zuzahlungspflicht befreit?
Wenn Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind, müssen Sie in meiner Praxis Ihren Befreiungsausweis vorlegen! Die gesamte Behandlungen werden dann von Ihrer Krankenkasse übernommen.